Stadtwerke Potsdam GmbH - Fernwärmevorranggebiete

Fernwärmevorranggebiete

Die Entscheidung des Ausbaus der Fernwärmeversorgung in der Landeshauptstadt Potsdam ist durch die Stadtverordneten aus umweltpolitischen Gründen bewusst getroffen worden: Die Stadt Potsdam betreibt sie aus „Gründen des öffentlichen Wohls, insbesondere zum Schutz von Menschen, der natürlichen Umwelt sowie von Kultur- und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen und um dem Entstehen von schädlichen Umwelteinwirkungen entgegen zu wirken“.

Mit der Errichtung eines neuen erdgasgefeuerten Heizkraftwerkes wurde durch die Stadt und die EWP eine hohe Investition in die Umweltverbesserung geleistet. Ziel der Landeshauptstadt Potsdam und der EWP ist es deshalb, dass möglichst viele Verbraucher zur Auslastung der Kapazitäten beitragen. Deshalb wurden Fernwärmevorranggebiete in Potsdam festgelegt, d.h. Stadtgebiete, die durch Fernwärme erschlossen sind, in denen ein Anschluss- und Benutzungszwang an Fernwärme besteht.

Diese Gebiete sind im Einzelnen aufgeführt in der:

Anlage zur Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Landeshauptstadt Potsdam vom 21. Dezember 1998 (veröffentlicht im Amtsblatt 1/99 der Landeshauptstadt Potsdam)

Fernwärmevorranggebiete der Stadt Potsdam

1. Bornstedter Feld mit folgenden Grenzen:

Voltaireweg/ Nedlitzer Straße, Nedlitzer Straße/ Am Golfplatz, Am Golfplatz/ Kirschallee, Kirschallee/ Pappelallee, Pappelallee/ Ruinenbergstraße, Ruinenbergstraße (einschließlich Kaserne)/ Voltaireweg.

2. Im Südwesten/Westen mit folgenden Grenzen:

Havel bzw. Templiner See, von Lange Brücke bis einschließlich Sportgelände Luftschiffhafen, Bahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Pirschheide und Charlottenhof Zeppelinstraße, südlicher Bereich von Bahnhof Charlottenhof bis Luisenplatz, eingeschlossen das Gebiet Zeppelinstraße, nördliche Straßenseite über Feuerbachstraße nördliche Seite, Sellostraße östliche Seite, Lennéstraße südliche Seite, Zimmerstraße.

3. Innenstadt mit folgenden Grenzen:

Luisenplatz, Charlottenstraße bis Lindenstraße, Lindenstraße über Jägerallee bis Helene-Lange-Straße, Helene-Lange-Straße zwischen Jägerallee bis Friedrich-Ebert-Straße, Friedrich-Ebert-Straße bis Behlertstraße, Behlertstraße bis Hebbelstraße, Hebbelstraße bis Kurfürstenstraße, Kurfürstenstraße, Mangerstraße bis Otto-Nagel-Straße, Westseite, Verlängerung Otto-Nagel-Straße bis Tiefer See (ehemaliges Gaswerk), südliche Begrenzung durch die Havel.

4. Babelsberg, Teltower Vorstadt mit folgenden Grenzen:

die Havel von Mühlenwerke bis Nuthestraße (Humboldtbrücke), Nuthestraße ab Humboldtbrücke bis Horstweg, Horstweg von Nuthestraße bis Heinrich-Mann-Allee, Heinrich-Mann-Allee bis Brauhausberg, Max-Planck-Straße Höhe Schwimmhalle/Landtag.

5. Schlaatz, Waldstadt, Stadtrand mit folgenden Grenzen:

Horstweg ab Heinrich-Mann-Allee bis zur Nuthe, Nuthe bis Bahnstrecke Drewitz-Rehbrücke, Bahnstrecke von Nuthe bis Bahnhof Rehbrücke, Caputer Heuweg bis Am Springbruch, Am Springbruch einschließlich Verlängerung an der Waldgrenze bis Höhe Ravensbergweg, Eduard-Claudius-Straße, weiter Heinrich-Mann-Allee-Horstweg.
Hinweis: Die kleineren Siedlungsgebiete, Bereich Eduard-Claudius-Straße, Unter den Eichen/Fenn/Meisenweg, Käutzchenweg/ Liesdorf, Zur Nuthe, Stadtrand 1 - 44, sind davon ausgenommen.

6. Gewerbegebiet Babelsberg mit folgenden Grenzen:

Mitteldamm inkl. Verlängerung von Kleewall bis Großbeerenstraße, Großbeerenstraße bis Bahnhof Drewitz, die Bahnlinie Drewitz-Rehbrücke bis Nuthestraße, Nuthestraße bis Auffahrt Horstweg, Walter-Klausch-Straße, südliche Friedhofsgrenze bis Fritz-Zubeil-Straße, Fritz-Zubeil-Straße von Baberowweg bis Kleewall.

7. Stern, Drewitz, Gluckstraße, Kirchsteigfeld mit folgenden Grenzen:

Nuthestraße ab Abfahrt Stern/Neuendorfer Straße, Katharinenstraße - Hans-Grade-Ring- Großbeerenstraße, Großbeerenstraße bis Höhe Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Straße, weiter bis In der Aue, In der Aue bis Höhe Greties Gestell, Linie Greties Gestell – Kohlhasenbrücker Straße bis Autobahn A 12, Südliche Grenze lt. Bebauungsplan Kirchsteigfeld von Autobahn A 12 bis Trebbiner Straße, weiter Trebbiner Straße - Sternstraße - Neuendorfer Straße bis Auffahrt Nuthestraße.

8. Gewerbegebiet Süd mit folgenden Grenzen:

Bahnstrecke von Bahnhof Rehbrücke bis zur Nuthe, Nuthe ab Bahn bis Rehgraben, Rehgraben Richtung Arthur-Scheunert-Allee bis Stadtgrenze, entlang der Stadtgrenze bis Bahnhof Rehbrücke.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Landeshauptstadt Potsdam wird hiermit gemäß § 20 der Hauptsatzung der Stadt Potsdam öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formschriften, die in der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen der Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam unter der Bezeichnung der verletzen Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Potsdam, den 21.12.1998

Matthias Platzeck

Oberbürgermeister

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