Stadtwerke Potsdam GmbH - Gebühren / Satzung

Gebühren für Trinkwasser der Landeshauptstadt Potsdam

Satzungsgemäße Grundlage

Für die Abrechnungszeiträume ab 01.01.2008 gilt die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung - WVS) vom 06.12.2007, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15/2007 der Landeshauptstadt Potsdam.

Mengengebühr
Mengengebühr 2012: 2,25 Euro je m3
Mengengebühr 2011: 2,20 Euro je m3
Grundgebühr (jährlich, in EUR)
Wird das Benutzungsverhältnis im laufenden Kalenderjahr begründet oder beendet, ist die Grundgebühr anteilig zu entrichten.
bis Qn 2,5 33,72
größer Qn 2,5 bis Qn 6 114,60
größer Qn 6 bis Qn 10 225,96
größer Qn 10 bis Qn 15 900,36
größer Qn 15 bis Qn 40 2.249,16
größer Qn 40 2.812,20
Bereitstellung eines Standrohres
Für die Entnahme von Trinkwasser und für die Einleitung von Schmutzwasser gelten die obengenannten Mengengebühren.
Benutzungsgebühr je Tag 1,72 Euro
Kaution (lt. Preisordnung EWP ) 250,00 Euro

Ergänzende Hinweise

Alle Gebühren für Trinkwasser sind inkl. Umsatzsteuer angegeben. Diese Gebührenübersicht dient zur Kundeninformation. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Angaben in den jeweils gültigen Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam.

Das Amtsblatt Nr. 15/2007 ist in der Stadtverwaltung, Fr.-Ebert-Str. 79/81, erhältlich und unten stehend als Download (3 MB) abrufbar.

Amtsblatt 15/2007

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